Schulpsychologie
Jeder Mensch begegnet in
seinem Leben Schwierigkeiten oder erlebt im Laufe seines Lebens verschiedene Krisen. Gerade in der Zeit als Jugendliche und
junge Erwachsene, in der sich das Leben stark verändert und man immer wieder vor großen Herausforderungen steht,
kann man manchmal den Eindruck bekommen, das alles nicht allein zu schaffen.
In diesem Fall gibt es aber Unterstützungsangebote von vielen Seiten – auch hier bei Ihnen an der Schule. Als Schulpsychologin bin ich gerne für Sie da, wenn Sie nach neuen Wegen im Umgang mit schwierigen Situationen und Lebenslagen suchen.
Die schulpsychologische Beratung ist dabei immer freiwillig, kostenfrei und vertraulich (das heißt, sie unterliegt der Schweigepflicht).

Kontakt zu Magdalena Rosenbaum, Schulpsychologin:
- dienstags einfach vorbeikommen und klopfen
(Raum 107c, hinter Kopierraum) - Tel.: 089 / 233-41019 (nur Di 9:50 Uhr - 10:30 Uhr besetzt)
- Zettelbriefkasten vor Raum 107c nutzen, ich komme dann auf Sie zu
-
E-Mail: magdalena.rosenbaum@muenchen.de
oder schulpsychologie.rosenbaum@gmx.de
Mögliche Beratungsinhalte:
-
· Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten sowie im Leistungsbereich, z. B. plötzlicher Leistungsabfall, Konzentrationsschwierigkeiten, fehlende Motivation, Unsicherheiten bei der Vorbereitung von Prüfungen
- Nachteilsausgleich z.B. wegen Lese-Rechtschreibstörung oder wegen anderen Beeinträchtigungen
- Konflikte im persönlichen oder schulischen Bereich oder in der Ausbildungsstelle
- Ängste, z. B. Prüfungsangst, Angst vor Referaten oder Präsentationen, Schulangst, soziale Ängste …
- Traurigkeit und Stimmungsschwankungen
- Stress oder Krisensituationen, persönliche Probleme und psychische Belastungen
Bei Bedarf und bei entsprechendem Wunsch können auch Kontakte zu außerschulischen Anlaufstellen (Therapeuten, spezielle Beratungsstellen, Ärzte) hergestellt werden.
Schulpsychologischer Dienst der Stadt München
Wenn Sie lieber außerhalb der Schule beraten werden möchten, können Sie sich auch gerne an den Zentralen Schulpsychologischen Dienst der Stadt München wenden. Die Beratungsstelle ist jeden Tag für Sie geöffnet.
Der Psychologische Dienst steht Schülerinnen und Schülern als auch Eltern und Lehrkräften bei diversen Beratungsanlässen zur
Seite. Die Beratung ermöglicht Ihnen, Unterstützung und Informationen zu bekommen, neue Perspektiven zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe, und dabei
stets freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Einen Informationsflyer finden Sie hier.
Kontakt:
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut
Zentraler Schulpsychologischer Dienst
RBS-PI-FB7.2-ZSPD
Goethestraße 12
80336 München
Weitere Hilfsangebote und deren Kontaktadressen finden Sie hier.
Lese-Rechtschreib-Störung
Mit Eintritt in die Berufsschule müssen Sie, wenn ein Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewünscht wird (mehr Informationen), einen neuen Antrag auf Berücksichtigung einer Lese-Rechtschreib-Störung stellen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
1) Antragstellung
Für die Antragsstellung benötigen Sie neben dem Antragsformular auch das schulpsychologische Gutachten aus der Vorgängerschule oder ein fachärztliches Attest, falls Ihnen diese Dokumente bereits
vorliegen.
2) Nach der Antragsstellung
Im Folgenden wird von der Schulpsychologin eine Stellungnahme erstellt, die zusammen mit Ihrem Antrag an die Schulleitung übergegeben wird.
3) Entscheidung über Nachteilsausgleich und Notenschutz
Wenn der Schulleitung alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag in wenigen Tagen bearbeitet und der Nachteilsausgleich bzw. der Notenschutz in der von der Schulleitung genehmigten
Form gewährt.
4) Wichtige Hinweise
- Die Länge des Zeitzuschlags kann nach dem ersten Schulhalbjahr angepasst werden. Es besteht also kein Anspruch auf die anfangs gewährte Höhe der Arbeitszeitverlängerung.
- Soll auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz verzichtet werden, muss dies bis zum Ende der 1. Woche eines neuen Schuljahres beantragt werden. (Verzichtsformular)